Hausordnung Vereinsheim 

 

Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach / in einem Verein nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn jeder auf den anderen Rücksicht nimmt.

 

Die Hausordnung regelt die Nutzung des Vereinsheims in der Anlage Nurlache unter Berücksichtigung der Belange der Anwohner und Gartenpächter. Sie gilt für alle Personen, die das Vereinsheim nutzen – auch für Gäste!

 

Nutzung des Vereinsgeländes

Bei Feiern und Veranstaltungen darf nur das Vereinsheim genutzt werden. Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn darf der Vorplatz/Carport ggf. nur für kurze Pausen (Raucherpause, Luft schnappen) genutzt werden; laute Gespräche sind zu vermeiden. Auch Ballspielen ist auf dem Vorplatz untersagt.

 

Inventar und Sauberkeit

Das zur Nutzung überlassene Inventar des Vereinsheimes ist schonend zu behandeln. Sollte etwas beschädigt werden, ist dies dem Vorstand selbstverständlich zu melden. Die Räumlichkeiten sind nach der Veranstaltung / der Nutzung in einem sauberen Zustand zu verlassen.

 

Zufahrt / Rettungswege

Die Zufahrt und die Rettungswege sind grundsätzlich frei zu halten. Sie dienen im Ernstfall dem ungehinderten Zutritt von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Zum Parken dienen nur die ausgewiesenen Parkplätze. Den Gartenpächtern ist der ungehinderte Zugang zu ihren Gärten zu gewährleisten.

 

Lärm

Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn der Anlage ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Musik darf nach 22 Uhr nur im Vereinshaus mit moderater Lautstärke gespielt werden. Im Außenbereich ist es nicht gestattet!

 

Müllentsorgung

Für den Abtransport des Mülls sind die Nutzer des Vereinsheims zuständig. Da auf dem Gelände keine Entsorgungsmöglichkeiten bestehen, ist der Müll über den eigenen Hausmüll zu entsorgen.

 

Zutritt

Den Beauftragten des Kleingärtnervereins ist (auch bei privaten Feiern) Zutritt zum Gebäude, den Pächtern der Kleingartenanlage ist die Nutzung der Toilettenanlage jederzeit zu gewähren.

 

Der Vorstand